Solares Geoengineering in der Schweiz?
Die eindeutige Meinung der Regierung und regierungsnahen Medien ist ein klares «Nein».
Während die Medien in den USA (und mittlerweile auch Grossbritannien) fast täglich über aktuelle Geoengineering-/Chemtrailsmassnahmen berichten und bereits mehrere Bundesstaaten das Versprühen von Partikeln in der Stratosphäre zwecks Verdunkelung der Sonne verbieten werden bzw. bereits verboten haben, herrscht in Europa Stillschweigen. Personen oder Organisationen, welche Fragen dazu stellen oder zur sachlichen Untersuchung anregen, werden als «Verschwörungstheoretiker» degradiert.
«Langlebige Flugstreifen» werden als normale Kondensstreifen deklariert, Theorien zu möglichen Wettermodifikationen als unhaltbare Behauptungen dargestellt. So auch im Bericht des BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) zum Thema Kondensstreifen.
«Kondensstreifen verweilen nicht, sie lösen sich auf und gehen.»
Deswegen, glaube nur, was Du selber erfahren oder gesehen hast.
Prüfe alte Fotos, z.B. aus den Jahren 1970 (gleiche Anzahl an Flugbewegungen wie im Corona Jahr 2021). Oder aus den Jahren 2004, 2006, 2009 (gleiche Anzahl an Flugbewegungen wie im Jahr 2023).
Siehst Du, wie blau der Himmel noch vor wenigen Jahren war?
Ob die Streifen wirklich Teil eines geheimen Programms zur Wettermanipulation sind, ob sie anderen Zwecken dienen oder einfach nur aufgrund einer neuen Kerosinmischung entstehen, darüber kann wirklich nur spekuliert werden.
Gesicherten Angaben zu Gründen der Streifen fehlen genauso wie klare Untersuchungen zu tatsächlichen Inhaltsstoffe der Kondensstreifen. Aluminium, Barium, Strontium, Kohlenstaub, Silberjodid oder anderen Stoffen?
Fakt ist:
Zunehmende Anzahl an langlebigen Streifen. Und dies, obwohl der Flugverkehr seit dem Spitzenflugjahr 2000 gegenüber 2023 um 25 % gesunken ist. Diese langlebigen Streifen lösen sich oft nicht mehr auf, sondern fächern sich zu künstlich wirkenden Wolken aus, die schliesslich zu einer dunstigen oder kompakten Schicht verschmelzen, welche die Sonne nur noch diffus oder gar nicht mehr scheinen lässt.
Fliegen mehrere Flugzeuge parallel und entstehen gitternetzartige Kondensstreifenmuster am Himmel, sind viele dieser Flugzeuge oft nicht auf der Flugzeugtrackingapp «Flightradar24» ersichtlich.
Verbot von Solarem Geoengineering in Mexiko und in diversen US-Staaten. Das Thema wird im englischsprachigen Raum rege und kontrovers diskutiert. Dafür muss es einen Grund geben? Im deutschsprachigen Raum wird das Thema «verlächerlicht».
Teilweise künstlich anmutende regenbogenartige Effekte bei künstlichen Wolken, nicht aber bei direkt daneben liegenden, natürlichen Wolken. Obwohl beide Wolkentypen angeblich nur Wasser und Eiskristalle enthalten.
Vertragliche Grundlagen für die Nutzung von umweltverändernden Techniken sind vorhanden
Die Schweiz hat im Jahre 1988 offiziell dem UN-Abkommen für die Nutzung von umweltverändernden Techniken zugestimmt.
Das UN-Abkommen zum Verbot von militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernden Techniken, vom 10. Dezember 1976. Ist in der Schweiz am 5. August 1988 in Kraft getreten (Bundesrecht 0.515.06).
Artikel 1 und 2 klingen sehr gut. Damit ist der Einsatz von umweltverändernden Techniken aus militärischen und oder sonstiger feindlichen Absichten zur Zerstörung, Schädigung oder Verletzung eines anderen Vertragsstaats verboten.
Jedoch macht Artikel 3 stutzig.
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In Paragraf 1 steht, dass der Nutzung umweltverändernden Techniken für friedliche Zwecke zulässig ist und dass die allgemein anerkannten Grundsätze und geltenden Vorschriften des Völkerrechts bezüglich dieser Nutzung unberührt bleiben.
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Gemäss Paragraf 2 verpflichten sich die Vertragsstaaten den weitestmöglichen Austausch wissenschaftlicher und technologischer Informationen über die Nutzung umweltverändernder Techniken für friedliche Zwecke zu erleichtern.
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In der Absprache zu Artikel 2 werden «umweltverändernden Techniken» definiert, diese beziehen sich auf jede Technik zur Änderung der Dynamik, der Zusammensetzung oder der Struktur der Erde – einschliesslich der Flora und Fauna, der Lithosphäre, der Hydrosphäre und der Atmosphäre – sowie des Weltraums durch bewusste Manipulation natürlicher Abläufe.
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In der Absprache zu Artikel 3 weiter unten in diesem Vertrag: in diesem Vertrag wird nicht Frage behandelt, ob eine Nutzung von umweltverändernden Techniken für friedliche Zwecke mit den allgemein anerkannten Grundsätzen und geltenden Vorschriften des Völkerrechts in Einklang steht oder nicht.
Zusammenfassend bedeutet dies, dass die Schweizerische Bundesversammlung im Jahre 1988 einem UN-Abkommen zugestimmt hat, welches umweltverändernde Techniken (Techniken zur Änderung der Struktur der Erde, Lithosphäre, Hydrosphäre und der Atmosphäre sowie des Weltraums) durch bewusste Manipulation natürlicher Abläufe für friedliche Zwecke erlaubt.
Dabei werden Erscheinungen in Kauf genommen, welche durch die Nutzung von umweltverändernden Techniken entstehen könnten, wie: Erdbeben, Flutwellen, Störungen des ökologischen Gleichgewichts einer Region, Änderungen von Wetterstrukturen (Wolken, Niederschlägen, Wirbelstürmen) etc.
(siehe Absprache zu Artikel II)